Was wollen wir

Der Verein verfolgt ausschliesslich und unmittelbar gemeinnützige bzw. mildtätige Wohlfahrtszwecke im Sinne des Abschnittes "Steuerbegünstigte Zwecke" der Abgabenordnung 1977 (§§51 ff. AO) in der jeweils gültigen Fassung.

Zweck des Vereins ist die Förderung aller Maßnahmen, die eine wirksame Hilfe für das behinderte und von Behinderung bedrohte Kind darstellen. Dazu gehören u.a. folgende Aufgaben:
 

  • organisatorische und finanzielle Unterstützung der Arbeit des SPZ
  • Aus-, Fort- und Weiterbildung von Fachleuten und Eltern
  • Hilfe für sozial schwache Familien
  • Öffentlichkeitsarbeit
  • Kooperation mit weiteren Einrichtungen und Initiativen im Einzugsgebiet, die Hilfen für behinderte Kinder und Jugendliche anbieten.